Article 4ZC6D Gericht: Taschendurchsuchung bei Apple-Mitarbeitern fällt unter Arbeitszeit

Gericht: Taschendurchsuchung bei Apple-Mitarbeitern fällt unter Arbeitszeit

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Apple muss Retail-Angestellten den Zeitaufwand fi1/4r Taschendurchsuchungen nach Schichtende entlohnen, wie der oberste Gerichtshof von Kalifornien entschied.

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