Article 59JVA Mobilfunkfirmen dürfen nach Kündigungen keinen Rückruf verlangen

Mobilfunkfirmen dürfen nach Kündigungen keinen Rückruf verlangen

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Verbraucherschutzer waren gegen Mobilcom-Debitel vor Gericht gegangen, weil das Unternehmen bei Kundigungen einen Ruckruf verlangte, und haben Recht bekommen.

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