„Bedingter Vorsatz“ entscheidende Frage
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Die Strafbestimmung 288 im Strafgesetzbuch regelt, dass falsche Beweissaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Das gilt auch fur U-Ausschusse. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Kanzler Sebastian Kurz (OVP) vor, vor dem Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Fur eine Verurteilung reicht eine objektiv unrichtige Aussage allerdings nicht.