Absonderungsbescheid wird nicht akzeptiert
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Wer eine CoV-Infektion hinter sich hat und daher von der Testpflicht befreit ist, kann das in Osterreich auch durch seinen Absonderungsbescheid nachweisen. In den Grunen Pass aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehorden aber nicht, hierfur braucht es ein Genesungszertifikat. Die FPO kritisierte einmal mehr den Impfzwang der Regierung. Gegenuber ORF.at versucht das Gesundheitsministerium zu beruhigen.