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Der erste Lockdown fur Ungeimpfte von 15. bis 21. November 2021 samt den begleitenden 2-G-Regeln war gesetzes- und verfassungskonform. Er war sachlich gerechtfertigt und verstie nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun in seiner Marz-Session fest. Auch die Regelung fur die Nachtgastronomie von Sommer 2021 hielt vor dem VfGH. Eine weitere Beratung im April wird es uber den zweiten, langeren Lockdown fur Ungeimpfte im Winter geben.