Ruf nach Wiedereinführung
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CoV-positive Kinder durfen nach den aktuellen Vorgaben nicht in Schule oder Kindergarten. Eltern ist es gestattet, in diesem Fall zu Hause bleiben, um den Nachwuchs zu betreuen, teilte das Arbeitsministerium mit. Die Gewerkschaft forderte am Donnerstag die Ruckkehr des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit. Aus der Wirtschaftskammer hie es, die Wiedereinfuhrung ware anzudenken, sollte es im Herbst eine starkere CoV-Welle geben.