Article 63TZ7 EuGH bestätigt: keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung – mit Ausnahmen

EuGH bestätigt: keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung – mit Ausnahmen

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Vorratsdatenspeicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen moglich - wenn die nationale Sicherheit bedroht ist. Ohne Anlass widerspricht sie EU-Recht.

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