Article 63V3V Zahlen, bitte! 14 abwesende Stimmen für gewolltes Nicht-Vertrauen

Zahlen, bitte! 14 abwesende Stimmen für gewolltes Nicht-Vertrauen

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Dass ein Bundeskanzler die Vertrauensfrage im Parlament stellt, ist im Grundgesetz vorgesehen. Manche Vorgehensweise ist aber recht umstritten.

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