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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Berufung in der Causa PRIKRAF angemeldet. Das bestatigte eine Sprecherin des Straflandesgerichts Wien gegenuber der APA. Somit sind die Freispruche gegen den ehemaligen FPO-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmuller nicht rechtskraftig. Der Prozess hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts (OLG) Wien bereits wiederholt werden mussen.