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Mit der Novelle des Korruptionsstrafrechts will die Regierung eine Gesetzeslucke schlieen, die im Zuge der Ibiza-Affare offensichtlich geworden ist: Kunftig sollen Kandidaten und Kandidatinnen, die sich fur ein Amt bewerben, wegen eines Korruptionsdelikts bestraft werden konnen. Innerhalb der Justiz wird das Vorhaben begrut, dennoch ist man mit dem Entwurf unzufrieden. Das Justizministerium zeigt sich gesprachsbereit.