Article 6BXTP Oberlandesgericht: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit

Oberlandesgericht: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit

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Mit einer Drohne erstellte Luftansichten von Kunstwerken durfen nicht frei verbreitet werden, hat das OLG Hamm geurteilt. Nur die Bodenperspektive sei gedeckt.

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