Beratung für Asylwerber teils rechtswidrig
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Die Unabhangigkeit der Rechtsberatung fur Asylwerber ist durch die unter Schwarz-Blau eingerichtete Bundesbetreuungsagentur (BBU) nicht hinreichend gesetzlich abgesichert, wodurch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt wird. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Gesetzesprufungsverfahren entschieden, wie am Freitag bekanntwurde.