Article 6HTRQ Google reagiert auf EU-Wettbewerbsgesetz: Künftig Wahl bei verknüpften Diensten

Google reagiert auf EU-Wettbewerbsgesetz: Künftig Wahl bei verknüpften Diensten

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Google lasst seine Nutzer kunftig wahlen, welcher seiner Dienste verknupft werden sollen. Freiwillig ist das nicht und es hat ein paar Konsequenzen.

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