VfGH bestätigt Recht auf Grundversorgung
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einer Prufung die bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Grundversorgung mit Strom und Erdgas bestatigt. Nicht mit den Grundsatzen der Grundversorgung vereinbar ist laut VfGH die Regelung im Niederosterreichischen Elektrizitatswesengesetz - sie ist laut einer Aussendung vom Dienstag mit sofortiger Wirkung aufgehoben.