Vertragskündigungen nicht rechtens
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Der Verein fur Konsumenteninformation (VKI) hat am Mittwoch auf ein Urteil des Bezirksgerichts fur Handelssachen (BGHS) Wien verwiesen, wonach Mobilfunkanbieter bestehende Vertrage im Falle einer Ruckforderung der Servicepauschale nicht kundigen durfen. Bei dem Urteil von Montag hatte das Gericht zudem in zwei Fallen die Einhebung der Servicepauschale als unrechtmaig angesehen.