Article 6MZT9 BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig

BGH: Funkzellenabfrage als Beweis nur bei besonders schweren Straftaten zulässig

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Ein Einbrecher wurde auch aufgrund von Daten aus einer Funkzellenabfrage verurteilt. Das war in diesem Fall nicht zulassig, entschied der BGH.

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