RH für weitere Rückzahlung von CoV-Hilfen
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In der CoV-Pandemie konnten gemeinnutzige Organisationen uber den Non-Profit-Organisationen-Unterstutzungsfonds Forderungen beziehen, 59.000 Antrage wurden genehmigt. Vertieft gepruft wurden laut Rechnungshof (RH) nur Stichproben, bei jeder zweiten wurde der Betrag gekurzt. Der RH empfahl nun, auch das ubrige Fordervolumen zu prufen und zu Unrecht bezogenes Geld zuruckzuverlangen. Im Vizekanzleramt von Werner Kogler (Grune) sieht man das jedoch als nicht zweckmaig an.