Article 6RQB8 Bundesgerichtshof: Panoramafreiheit gilt nicht für alle Drohnenaufnahmen

Bundesgerichtshof: Panoramafreiheit gilt nicht für alle Drohnenaufnahmen

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Mit einer Drohne erstellte Luftansichten von Kunstwerken durfen nicht frei verbreitet werden. Der BGH hat ein solches Urteil eines Oberlandesgerichts bestatigt.

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