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Am 4. Dezember 2020 sind die groteils nicht rechtskraftigen Urteile im Prozess zur Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaft (BUWOG) ergangen, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Knapp 52 Monate spater entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH) nun, ob es bei den Urteilen gegen Grasser sowie weitere Angeklagte wie Walter Meischberger und Peter Hochegger bleibt. Das bisher grote Korruptionsverfahren in Osterreichs Justizgeschichte geht in die Endphase.