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Unter groem Medienandrang hat am Donnerstag am Obersten Gerichtshof (OGH) im Wiener Justizpalast das Berufungsverfahren in der BUWOG-Causa um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser begonnen. Erstinstanzlich und nicht rechtskraftig wurde Grasser Ende 2020 am Wiener Straflandesgericht wegen Untreue, Beweismittelfalschung und illegaler Geschenkannahme zu acht Jahren Haft verurteilt. Grassers Anwalt Manfred Ainedter sagte, das Verfahren erinnere an eine griechische Tragodie.