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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa BUWOG die erstinstanzlichen Urteile fur die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestatigt und die Haftstrafen aufgrund der unangemessenen Verfahrensdauer halbiert - darunter jene von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Bagatellisiert wurden die Taten dadurch aber nicht, sagte die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, am Dienstag. Das Vorgehen Grassers bezeichnete sie als beispiellos.