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35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch uber die Zukunft des Solidaritatszuschlags. Eingefuhrt worden war die Steuer zur Finanzierung des Aufbaus Ost, eingehoben wird sie - wenn auch nicht mehr in der ursprunglichen Form - noch immer. Das bisher einzige Gerichtsverfahren dazu ging pro Soli aus, mit der Entscheidung in Karlsruhe konnte er nun endgultig begraben werden.