Article 6YE51 Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen

Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen

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Bei einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Kryptowahrungstoken konnen zum Werterhalt verauert werden - auch gegen den Willen des mutmalichen Eigentumers.

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