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Viele Mieterinnen und Mieter haben sich uber den jungsten Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Wertsicherungsklausel gefreut: Er besagt, dass sie weiterhin vor unzulassigen Vertragsbestimmungen und Preiserhohungen geschutzt sein sollen. Doch die Arbeiterkammer (AK) sieht groe Missverstandnisse. Weder entschied das Hochstgericht generell uber die Zulassigkeit solcher Klauseln, noch gibt es irgendeine Art Automatismus.