Article 6ZV7Q BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss

BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss

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1N Telecom bewarb per Briefpost einen DSL-Tarif und verwies dabei auf seine AGB nur durch einen Link. Das ist unzulassig, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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