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Wenn man in sozialen Netzwerken jemanden beschimpft, kann man dafur - etwa wegen Beleidigung oder ubler Nachrede - strafrechtlich belangt werden. NEOS kritisierte am Freitag, dass teilweise auch Gerichtsurteile erfolgt seien, die Userinnen und User fur beleidigende Kommentare anderer unter ihrem Posting bestraften. Reformbedarf sieht auch Justizministerin Anna Sporrer (SPO), die im O1-Mittagsjournal am Freitag dazu eine rasche Neuregelung ankundigte.