Article 787CN Markenrechte: X kann Nutzung von „Tweet“ und dem Twitterlogo nicht verhindern

Markenrechte: X kann Nutzung von „Tweet“ und dem Twitterlogo nicht verhindern

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Ein Start-up will einen Kurznachrichtendienst etablieren und dafur Marken des alten Twitter nutzen. Ein Richter verweigert ihm nur den Namen selbst.

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