Article 5JCN5 Urteil: Netflix darf sich keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten

Urteil: Netflix darf sich keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten

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Eine Preisanpassungsklausel kann zulassig sein, aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt und dargelegt wurden, geht aus einem Urteil hervor.

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