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Polen setzt seinen Konfrontationskurs mit der EU fort: Ein Teil der Europaischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte (EGMR) in Straburg habe daher keine Grundlage, die Rechtmaigkeit der Ernennung polnischer Verfassungsrichter zu prufen, urteilte das Gericht am Mittwoch.