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Im Netz wird man bekanntlich gut beobachtet: Mit Tracking-Tools konnen Website-Betreiber das Verhalten ihrer Nutzerinnen und Nutzer detailliert protokollieren und analysieren. Das wohl wichtigste Werkzeug ist hier Google Analytics, das auf unzahligen Websites eingesetzt wird. Nun hat allerdings die osterreichische Datenschutzbehorde (DSB) nach einer Musterbeschwerde von Max Schrems' NGO noyb entschieden, dass die Nutzung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstot.