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Die Indexierung der Familienbeihilfe in Osterreich ist nach einer Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Die Anpassung der Hohe von Familienleistungen, Kinderabsetzbetragen und anderen familiaren Steuervorteilen fur EU-Burger, die in Osterreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, verstoe gegen Unionsrecht, kommen die Luxemburger Richter in dem am Donnerstag veroffentlichten Urteil zum Schluss.