Article 60FG6 Recht auf schnelles Netz: Der "Mindestlohn" der Internetzugänge

Recht auf schnelles Netz: Der "Mindestlohn" der Internetzugänge

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Die Vorgaben zur Internetgrundversorgung mit 10 MBit/s im Download stehen jetzt im Bundesgesetzblatt. Die Bundesnetzagentur vergleicht sie mit dem Mindestlohn.

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