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OVP und Grune haben sich nun doch auf die Reform der Maklergebuhren geeinigt: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, wie Justizministerin Alma Zadic (Grune) und Jugendstaatssekretarin Claudia Plakolm (OVP) am Sonntag bekanntgegeben haben. Das heit, dass nur mehr derjenige, der eine Maklerin oder einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Fur Mieterinnen und Mieter bedeute das in Summe jahrlich mehr als 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlussen.