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Der Wolf kommt zwar nicht vor, aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) uber Fischotter in Niederosterreich ist auch fur die Wolfsverordnungen von groer Relevanz. Die Richter und Richterinnen betonen namlich die Aarhus-Konvention, die ein Mitspracherecht von Umweltschutzorganisationen vorsieht. Fur NGOs ist die Entscheidung ein Lichtblick, ob sich an den Wolfsverordnungen etwas andert, darf aber bezweifelt werden.