Article 6H8KM Artenschutz: Betrieb von Windkraftanlagen darf nachträglich eingeschränkt werden

Artenschutz: Betrieb von Windkraftanlagen darf nachträglich eingeschränkt werden

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Um Fledermause zu schutzen, muss der Betreiber von Windradern nachtraglich eine Betriebsbeschrankung in Kauf nehmen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

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