VfGH kippt lange Übergangsfrist
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Im zweiten Anlauf hat es funktioniert: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab am Montag einem Antrag der burgenlandischen Landesregierung statt und kippte die lange Ubergangsfrist bis zum vollstandigen Verbot von Vollspaltenboden in der Schweinezucht. Das Tierschutzgesetz war 2022 von der OVP-Grunen-Koalition beschlossen worden.