Häusliche Gewalt ist Fluchtgrund für Frauen
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Wegen hauslicher oder anderweitiger Gewalt konnen Frauen aus Drittstaaten Schutz in der EU erhalten. Die Mitgliedsstaaten konnen sie als Fluchtlinge anerkennen bzw. zumindest subsidiaren Schutz vor einer Abschiebung gewahren, wie am Dienstag der Europaische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.