Bedingte Haft für Karmasin reduziert
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen OVP-Familienministerin Sophie Karmasin wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen bestatigt. Die vom Erstgericht verhangte Strafe wurde allerdings von 15 auf zehn Monate reduziert und zur Ganze bedingt nachgesehen. Das entschied ein Funfersenat unter dem Vorsitz von Rudolf Lassig in einem offentlichen Gerichtstag im Justizpalast.