Millionenstrafe für Saubermacher
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Im Mullkartellverfahren hat die Bundeswettbewerbsbehorde (BWB) beim Kartellgericht eine erste Strafe beantragt. Der Entsorger Saubermacher soll 7,085 Millionen Euro zahlen, die Strafe wurde wegen umfangreicher Kooperation gemindert. Zudem wurde Saubermacher Kronzeugenstatus eingeraumt. Weitere Strafen konnten heuer noch folgen.