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Der Elektronische Gesundheitsakt (ELGA) soll schrittweise erweitert werden. Kunftig sollen darin etwa Labor- und radiologische Befunde von niedergelassenen Arzten und Arztinnen gespeichert werden, in der Folge auch noch weitere, berichtete das O1-Morgenjournal am Samstag. Grundlage ist eine Novelle zur entsprechenden Verordnung, wie das Gesundheitsministerium am Samstag mitteilte. Spatestens ab 2030 mussen alle facharztlichen Befunde im ELGA digital zur Verfugung stehen.