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Am Freitag ist der zweite Tag des Berufungsverfahrens am Obersten Gerichtshof (OGH) in der Causa BUWOG uber die Buhne gegangen. Am Wort war zunachst die Generalprokuratur, die den OGH berat. Sie konnte die von der Verteidigung vorgebrachten zahlreichen behaupteten Verfahrensmangel nicht nachvollziehen. Am Nachmittag auerte sich der nicht rechtskraftig zu acht Jahren Haft verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser selbst. Er habe keinen Geheimnisverrat gemacht und ein reines Gewissen. Das Urteil wird am Dienstag um 10.00 Uhr verkundet werden.