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Die von Italien in Albanien errichteten Asyllager bleiben ein Fall fur Gerichte. Nach Einschatzung der Generalanwaltschaft des Europaischen Gerichtshofs (EuGH) konnen Mitgliedsstaaten zwar selbst sichere Herkunftslander bestimmen und entsprechende Asylentscheidungen treffen, legitim sei aber auch eine Uberprufung durch nationale Gerichte. Italien will angesichts mehrerer gerichtlich gestoppter Anlaufe seine Albanien-Lager mittlerweile anders als geplant als Abschiebezentren bei bereits abgelehnten Asylverfahren nutzen. Doch auch dagegen formiert sich Widerstand.