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Der Rechnungshof (RH) hat Zweifel an den Ausgaben fur den EU-Wahlkampf der FPO im vergangenen Jahr und will den Bericht zu den Kosten prufen. Das sieht das neue Parteiengesetz auch vor. Die FPO verweigert dem RH aber die Einsicht in die Unterlagen. Ihrer Ansicht nach sei das Gesetz verfassungswidrig. Der RH wolle sich nun an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, um diese Frage zu klaren, hie es am Dienstag in einer Erklarung.