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Das ausnahmslose Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverhaltnismaig und damit verfassungswidrig. Ein moglicher sozialer Druck auf Frauen sei kein ausreichender Grund fur das Verbot, auch wurden keine ethischen Probleme durch Social Egg-Freezing entstehen. Da dafur mehrere neue Regeln notig sind, wird das Verbot erst mit 1. April 2027 aufgehoben, teilte der VfGH am Dienstag mit.