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Vor gut einem halben Jahr hat der Nationalrat die Messenger-Uberwachung beschlossen. Fur den Staatsschutz bedeutet das mehr Moglichkeiten, Nachrichten bei Messengerdiensten wie Signal und Co. auszulesen. FPO und Grune sehen darin eine Verfassungswidrigkeit und bringen deshalb eine Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Darin sagen sie, dass derartige Grundrechtseingriffe nicht verhaltnismaig seien.