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Am Donnerstag muss sich am Landesgericht Innsbruck ein 37-jahriger Bergsteiger wegen des Erfrierungstodes seiner 33-jahrigen Lebensgefahrtin auf dem Groglockner verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann grob fahrlassige Totung vor. Er soll die Salzburgerin 50 Meter unter dem Gipfel schutzlos, entkraftet, unterkuhlt und desorientiert zuruckgelassen haben. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Der Bergsteiger bestreitet die Vorwurfe.