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Die Angriffe Israels und der USA auf die Fuhrung des islamistischen Regimes im Iran scheinen laut zahlreichen Fachleuten gegen internationales Recht zu verstoen. Die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligt, kennt im Volkerrecht unabhangig vom Anlassfall nur eine Antwort: nein. Die uberstaatliche Rechtsordnung soll garantieren, dass nicht das Recht des Starkeren, das US-Prasident Donald Trump gerne praktiziert, herrscht. Doch das Volkerrecht wird zunehmend ignoriert.