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Die franzosische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist am Dienstag im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu einer dreijahrigen Haftstrafe und zu einem 15-monatigen Kandidaturverbot verurteilt worden. Das Kandidaturverbot aus erster Instanz wird seit Ende Marz 2025 vorlaufig angewendet und ist damit laut dem Gericht bereits verbut. Noch am Abend will die langjahrige Fuhrungsfigur der Partei Rassemblement National bekanntgeben, ob sie einen neuen Anlauf auf den Elysee-Palast nehmen wird oder nicht.