Ein Energieversorger stellt eine vollig uberhohte Stromrechnung, bucht die Summe ab und kundigt fristlos den Versorgungsvertrag, als sich der Kunde beschwert.
Landet ein Paket versehentlich an der falschen Adresse und der Empfanger weigert sich, es zuruckzugeben, konnen Sie auf Herausgabe Ihres Eigentums bestehen.
Wer Strom produzieren mochte, kann sich eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Danach muss man nur einen Stromtarif wahlen - soweit aber nur die Theorie.
Ihr habt am Black Friday ein Schnappchen gekauft, aber statt die Ware auszuliefern, kundigt der Verkaufer einfach den Kaufvertrag? Dagegen konnt ihr euch wehren