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Der Europaische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag entschieden, dass der Umgang des Taliban-Regimes mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung gilt. Fur die Prufung eines entsprechenden Asylantrages reicht es daher, dass Geschlecht und Staatsangehorigkeit uberpruft werden. Ausloser fur die Entscheidung waren zwei Falle in Osterreich.